Klage auf Schadenersatz
Eine Fahrradfahrerin beachtet im Rondell die Vorfahrtsregel nicht. Eine Autofahrerin übersieht die Frau, es kommt zu einem Unfall. Wer haftet dann? Steht der Fahrradfahrerin Schadenersatz und Schmerzensgeld zu?
Hamm (dpa/tmn) - Ohne Beschilderung gilt in einem Rondell rechts vor links. Verstößt ein Fahrradfahrer gegen diese Vorfahrtsregel, haftet er bei einem Unfall mit. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 9 U 22/16).
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