Recht im Verkehr
Manche Radler fahren auf dem Weg in falscher Richtung. Auf sie müssen Autofahrer besonders aufpassen. Kommt es nämlich zu einem Unfall, können sie zu großem Teil haftbar gemacht werden - auch wenn der andere gegen die Verkehrsregel verstoßen hat.
Hamm (dpa/tmn) - Wer als Autofahrer einen Radler übersieht, der in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, kann nach einem Unfall zu einem größeren Anteil haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-U 173/16).
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