Deutscher Gewerkschaftsbund
Ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn um 34 Cent. Besondere Folgen hat das für Minijobber. Auf der Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbunde s erfahren sie, was es zu beachten gilt.
Berlin (dpa/tmn) - Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ändert sich für Minijobber die monatliche Arbeitszeit. Da sie im Monat maximal 450 Euro verdienen dürfen, müssen sie ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.
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