Urteil
Parkplätze sind oft sehr rar. Aus diesem Grund stellen nicht wenige Autofahrer ihren Wagen auch an Plätzen ab, wo ein eingeschränktes Halteverbot herrscht. Allerdings gehen sie dabei ein hohes Risiko ein.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer im eingeschränkten Halteverbot parkt, kann nach einem Unfall für Schäden an seinem Wagen mithaften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
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