Vorwurf Arbeitszeitbetrug
Verfrühte oder verlängerte Pausenzeiten kommen beim Chef nicht gut an. Arbeitnehmer, die vorzeitig ihre Arbeit unterbrechen, müssen jedoch nicht sofort mit einer Kündigung rechnen.
Siegburg (dpa/tmn) - Wer sich im Job nicht genau an die Pausenzeiten hält, muss nicht zwingend mit einem Rauswurf rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des
Arbeitsgerichts Siegburg hervor (Az.: 4 BV 56/16), auf die der Bund-Verlag hinweist.
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