Streit vor dem Sozialgericht
Arbeiten ist manchmal mit großen Anstrengungen verbunden. Steigt die Belastung deutlich an und verletzt sich ein Beschäftigter dadurch, kann sich eine Berufsgenossenscha ft nicht einfach aus der Affäre ziehen. Denn auch eine solche Belastung kann als Unfall gelten.
Karlsruhe (dpa/tmn) - Beschäftigte bekommen in der Regel Geld von ihrer Berufsgenossenscha ft, wenn sie sich bei der Arbeit verletzt haben. Die Verletzung muss dabei nicht unbedingt die Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses sein.
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