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Handwerker dürfen auch öfter als zweimal nachbessern

23.12.2013

Handwerker dürfen auch öfter als zweimal nachbessern

Wenn Handwerksarbeiten trotz Korrektur nicht zufriedenstellend ausgeführt werden, braucht so mancher Auftraggeber einen langen Atem. Denn Handwerker stehen für die Erfüllung des Auftrags meist mehrere Anläufe zu. ...weiterlesen
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