Befristete Beschäftigung von Rentnern muss begründet sein
13.02.2015
Befristete Beschäftigung von Rentnern muss begründet sein
Wollen Rentner bei ihrem früheren Arbeitgeber weiterarbeiten, haben sie unter Umständen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. So hat das Bundesarbeitsgeric ht entschieden. Sollen sie nur befristet beschäftigt werden, muss dies begründet sein. ...weiterlesen