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Befristete Beschäftigung von Rentnern muss begründet sein

13.02.2015

Befristete Beschäftigung von Rentnern muss begründet sein

Wollen Rentner bei ihrem früheren Arbeitgeber weiterarbeiten, haben sie unter Umständen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. So hat das Bundesarbeitsgeric ht entschieden. Sollen sie nur befristet beschäftigt werden, muss dies begründet sein. ...weiterlesen
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