Urteil
Mit Hilfe ihrer Nebenkostenabrechn ung können Mieter ihre Steuerlast senken. Doch was tun, wenn die absetzbaren Beträge auf der Abrechnung gar nicht erkennbar sind? Müssen Vermieter sie gesondert ausweisen? Ein Gericht hat jetzt die Anforderungen an den Vermieter präzisiert.
Berlin (dpa/tmn) - Mieter können einen Teil ihrer Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Dafür können sie vom Vermieter verlangen, in der Abrechnung bestimmte Pauschalrechnungen näher aufzuschlüsseln.
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