Rechtsspruch
Auch in Ausnahmesituatione n sind die Verkehrsregeln zu beachten. Doch daran wollte sich ein Fußball-Fan nicht halten. Er widersetzte sich und kassierte ein Verwarngeld - zu Recht?
Dortmund (dpa/tmn) - Fußgänger müssen den Bürgersteig benutzen. Das gilt auch dann, wenn ein Polizeiauto einen Pulk begleitet. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 729 OWi-256 Js 2380/16-11/17).
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