Die deutschen Straßenverkehrsbeh örden dürfen die EU-Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat entziehen, wenn der Inhaber nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
...weiterlesen