Sozialgericht: Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig
27.06.2014
Sozialgericht: Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig. So urteilte ein Gericht. In dem Fall war die Zwangslage und Unerfahrenheit eines Arbeitnehmers ausgenutzt worden. ...weiterlesen