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Sozialgericht: Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig

27.06.2014

Sozialgericht: Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig

Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig. So urteilte ein Gericht. In dem Fall war die Zwangslage und Unerfahrenheit eines Arbeitnehmers ausgenutzt worden. ...weiterlesen
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