Nachrichten » Auto

26.02.2016

Ein kleineres Nutzvolumen als der Tankinhalt ist kein Mangel

Lässt sich nicht das gesamte Tankvolumen eines Autos nutzen, so stellt das keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. ...weiterlesen
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