Lässt sich nicht das gesamte Tankvolumen eines Autos nutzen, so stellt das keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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