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Betriebsbedingte Kündigung muss begründet werden

12.12.2016

Betriebsbedingte Kündigung muss begründet werden

Hürde für Arbeitnehmer Geht einer Firma ein Auftrag verloren, ist meist auch der Personalbedarf nicht mehr so hoch. Das kann ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein. Jedoch muss dieser ausführlich dargelegt werden. Das fordert das Landearbeitsgerich t Rheinland-Pfalz. Mainz (dpa/tmn) - Spricht ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus, muss er die Gründe dafür nachweisen. Der Hinweis auf einen gesunkenen Personalbedarf bei einem Kunden reicht hierfür nicht aus. Darauf weist Arbeitsgemeinschaf t Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. ...weiterlesen
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