Recht auf Reisen
Oft ist es ärgerlich genug, wenn eine Familie eine Reise stornieren muss. Richtig ärgerlich wird es, wenn die Fluggesellschaft nichts erstatten will. Angeblich, weil das der gebuchte Tarif ausschließt. Über einen solchen Fall entschied zuletzt ein Gericht.
Köln (dpa/tmn) - Eine Fluggesellschaft darf die Stornierung eines Tickets entgegen der gängigen Praxis nicht ausschließen. Das bestätigt ein
Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 142 C 222/16).
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