Nachrichten » Bildung / Beruf

06.12.2014

Auf Feier

Hamburg tMNVerletzen sich Mitarbeiter auf einer Weihnachtsfeier, greift der gesetzliche Unfallschutz nur eingeschränkt. Damit er überhaupt besteht, müssen alle Arbeitnehmer der Firma eingeladen sein ... ...weiterlesen
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