Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung
25.02.2016
Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung
Bei sexueller Belästigung droht Mitarbeitern die Kündigung - und zwar auch dann, wenn der Vorfall schon längere Zeit her ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Schleswig-Holstein hervor. ...weiterlesen