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Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung

25.02.2016

Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung

Bei sexueller Belästigung droht Mitarbeitern die Kündigung - und zwar auch dann, wenn der Vorfall schon längere Zeit her ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Schleswig-Holstein hervor. ...weiterlesen
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