Landgericht Baden-Württemberg
Drei Wochen im Sommer, außerdem eine Woche im Winter und noch ein paar lange Wochenenden: So nehmen viele Berufstätige ihren Urlaub. Mancher will aber vielleicht auch nur ein paar Stunden lang frei nehmen. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht.
Stuttgart (dpa/tmn) - Urlaub gibt es in der Regel für ganze Arbeitstage - und nicht für zwei oder drei Stunden. Arbeitnehmer haben deshalb auch keinen Anspruch darauf, ihren Jahresurlaub stundenweise zu nehmen.
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