Schwerer Missbrauch
Wer mit einer Fußverletzung krankgeschrieben, sollte nicht an einem Hindernislauf teilnehmen. Ein Polizist auf Probe tat es trotzdem und erhielt prompt die Kündigung. Dagegen zog er vor Gericht.
Cottbus (dpa/tmn) - Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit im Bett liegen. Sind Beschäftigte wegen einer Verletzung arbeitsunfähig, nehmen sie aber besser nicht an einer Sportveranstaltung teil.
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