Urteil
Verspätet sich ein Anschlussflug im Ausland deutlich, kann eine Entschädigung in Deutschland vor Gericht eingeklagt werden. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Urlauber bucht bei einer Airline eine Flugreise von Frankfurt über Madrid nach Buenos Aires - und der Anschlussflug ab Spanien verspätet sich deutlich: In einem solchen Fall kann der Betroffene die ihm zustehende Entschädigung auch in Frankfurt vor Gericht einklagen.
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