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31.05.2017

Facebook muss Konto toter Tochter nicht für Eltern freigeben

Urteil Erfolg für Facebook: Das Berliner Kammergericht hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Eltern keinen Zugang zum Benutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter bekommen. Der «tief enttäuschten» Mutter bleibt noch der Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Berlin (dpa) - Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Dabei lieferte es allerdings keine Antwort auf die grundsätzliche Frage, ob ein Facebook-Konto vererbbar sei. ...weiterlesen
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