Gerichtsurteil
Der Samstag zählt im Schichtdienst als Werktag. Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, muss dies jedoch berücksichtigt werden. Auch ein Computerprogramm darf diesen Anspruch nicht missachten.
Erfurt (dpa/tmn) - Der Samstag kann je nach Tarifvertrag als regulärer Werktag gelten. Nach einem Urteil des
Bundesarbeitsgeric hts(Az.: 6 AZR 143/16), müssen Arbeitgeber das berücksichtigen, wenn sie Pläne für einen Schichtdienst erstellen - gerade wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt.
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