Recht im Beruf
Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eine Fortbildung - es gibt viele Gründe, von einem Vollzeit-Job in Teilzeit zu wechseln. Doch der gesetzliche Anspruch darauf besteht nicht gleich zu Beginn einer neuen Stelle und es gibt weitere Regelungen zu beachten.
Köln (dpa/tmn) - Wer neu in einem Job startet, hat nicht sofort einen Anspruch darauf, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. «Den Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten», erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
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