Fristen beachten
Die einen nehmen ihre Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes, die anderen erste Monate später. Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer bei der Terminwahl einigen Spielraum. Doch darf der Chef auch mitreden?
Gütersloh (dpa/tmn) - Steht Nachwuchs ins Haus, planen viele werdende Eltern eine Auszeit. Darf der Arbeitgeber dann festlegen, wann die gesetzliche Elternzeit beginnt?
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