Nachrichten » Auto

09.12.2016

Auto darf 70 Zentimeter auf Gehweg ragen

Ärgernis für Fußgänger Manche Bürgersteige sind sehr schmal. Vor allem dann haben einige Fußgänger wie Menschen mit Kinderwagen oder Rollator ein Problem, wenn Autos mit ihrem Heck auf den Gehweg ragen. Stuttgart (dpa/tmn) - Kombis oder andere Autos mit langem Überhang dürfen beim Parken 70 Zentimeter auf den Bürgersteig ragen. Laut Auto Club Europa (ACE) erlaubt der Gesetzgeber den Parkern diesen Abstand ab Bordsteinkante. «Das kann für den Fußgänger aber durchaus knapp sein», sagt Constantin Hack vom ACE. ...weiterlesen
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