Lärmbelastung
So ein Laster mit 3,5 Tonnen Gewicht fährt nicht geräuschlos durch ein Wohngebiet. Eine Kommune kann die Anwohner entlasten. Um ein Durchfahrtsverbot durchsetzen zu können, bedarf es allerdings einer Prüfung. Das zeigt ein Urteil.
München (dpa/tmn) - Wenn keine Gründe wie durch Messungen nachgewiesene Lärmbelastungen vorliegen, darf eine Kommune kein Durchfahrtsverbot für Lkw aufstellen. Das geht aus einem Urteil (Az.: 11 B 15.2180) des Verwaltungsgericht shofs München hervor, auf das der ADAC hinweist.
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