Speicherung von IP-Adressen
Der Piraten-Politiker Breyer streitet seit Jahren für mehr Anonymität im Netz. Aus seiner Sicht hinterlassen Nutzer unfreiwillig viel zu viele Spuren. Aber auch das neueste Urteil lässt viele Fragen offen.
Karlsruhe (dpa) - Von Cyberattacken bedrohte Internetseiten dürfen zur Abwehr und Aufklärung solcher Angriffe je nach Einzelfall vorsorglich die IP-Adressen sämtlicher Besucher speichern. Die Grundrechte der Nutzer dürfen aber nicht aus dem Blick geraten.
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