Reisen mit Handicap Fluggäste, die mobil eingeschränkt sind, können in der Regel einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzen. Doch wer haftet, wenn Betroffene nicht pünktlich beim Flieger sind? Für Klarheit sorgt ein Urteil aus Frankfurt am Main. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Fluggast muss rechtzeitig am Gate erscheinen. Verspätet er sich so sehr, dass er den Flug verpasst, steht ihm keine Entschädigung zu. Das gilt auch für einen Passagier, der einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzt. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
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