Nachrichten » Reisen

Fluggast muss rechtzeitig am Gate sein - auch mit Rollstuhl

16.05.2017

Fluggast muss rechtzeitig am Gate sein - auch mit Rollstuhl

Reisen mit Handicap Fluggäste, die mobil eingeschränkt sind, können in der Regel einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzen. Doch wer haftet, wenn Betroffene nicht pünktlich beim Flieger sind? Für Klarheit sorgt ein Urteil aus Frankfurt am Main. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Fluggast muss rechtzeitig am Gate erscheinen. Verspätet er sich so sehr, dass er den Flug verpasst, steht ihm keine Entschädigung zu. Das gilt auch für einen Passagier, der einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzt. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf