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16.05.2017

Schäden am Bikesharing-Rad: Mieter muss meist zahlen

Erst prüfen, dann fahren Die Nutzung von Leihrädern wird immer populärer, vor allem in urbanen Gebieten. Wer die Kosten bei einer Beschädigung der Bikes übernimmt, ist jedoch nicht immer ganz klar. Tipps gibt der ADAC. München (dpa/tmn) - Gerade in größeren Städten gewinnt sogenanntes Bikesharing an Bedeutung. Beschädigt der Mieter das Rad oder wird es gestohlen, so haftet dafür normalerweise die Haftpflichtversich erung. ...weiterlesen
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