Irreführender Eindruck
Vier Sterne neben einem Hotelnamen erwecken mit großer Wahrscheinlichkeit bei Reisenden den Eindruck, dass es sich um eine gehobene Unterkunft handelt. Hat das Hotel aber gar keine Sterne von einem Verband erworben, dann ist diese Werbemaßnahme unzulässig.
Karlsruhe (dpa/tmn) - Woran denkt ein Gast, wenn er im Wappen eines Hotels vier Sterne sieht? Wahrscheinl ich an ein Vier-Sterne-Hotel - und deshalb kann ein solches Wappen irreführend und nicht erlaubt sein.
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