Arbeitnehmer muss vor Verdachtskündigung angehört werden
08.04.2013
Arbeitnehmer muss vor Verdachtskündigung angehört werden
Arbeitgeber können bei mutmaßlichen Verstößen eines Arbeitnehmers nicht sofort die Kündigung aussprechen. Sie müssen die Vergehen stichhaltig prüfen und den Arbeitnehmer dazu befragen. ...weiterlesen