Gericht gibt Kläger Recht
Der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen PKW hatte gegen den Hersteller geklagt, nachdem dieser sich weigerte, das mit einer manipulierten Software ausgestattet KFZ zurückzunehmen. Darüber hinaus darf der Mann mit weiteren Erstattungen rechnen.
Koblenz (dpa/tmn) - Wer im Rahmen des Dieselskandals seinen Autokauf gerichtlich rückgängig machen kann, hat einen umfangreichen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenso wie die Kosten einer Kreditfinanzierung .
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