Gesetz der Straße
Zwei Autos krachen nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ineinander. Doch wer ist schuld? Das Amtsgericht Berlin hat sich einem solchem Fall angenommen und Klarheit geschaffen.
Berlin (dpa/tmn) - Stoßen zwei Autos im Zusammenhang mit dem Spurwechsel des Vorausfahrenden zusammen, spricht der erste Anschein für dessen Verschulden. Die Betriebsgefahr des anderen Autos tritt dabei zurück.
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