Mindestdauer ist verbindlich
Wer sein Auto dringend braucht, möchte vielleicht ein vierwöchiges Fahrverbot in kürzeren Etappen antreten. Laut einem Urteil aus München geht das aber nicht. Mehr Spielraum gibt es bei der Frage, ab wann die Sanktionen gelten.
München (dpa/tmn) - Manche Autofahrer würde es sicher freuen, wenn sie ein einmonatiges Fahrverbot etappenweise antreten könnten - und beispielsweise jeweils zwei Wochen ihren Wagen stehen lassen müssten.
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