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Beim Verkauf von Altbauten Gewährleistung ausschließen

04.09.2014

Beim Verkauf von Altbauten Gewährleistung ausschließen

Verkäufer eines Altbaus können noch nach Erhalt des Kaufpreises unangenehm überrascht werden, etwa wenn eine nachträgliche Mängelbeseitigung gefordert wird. Wer eine Immobilie verkauft, sollte daher die Gewährleistung im Vertrag ausschließen. ...weiterlesen
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