Vorschäden nicht mitgeteilt: Versicherung muss nicht zahlen
Rheydt (dpa/tmn) - Bei einer Schadensabwicklung müssen Autofahrer der Versicherung mögliche Vorschäden mitteilen. Ansonsten verlieren sie sämtliche Ansprüche. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rh eydt. ...weiterlesen