Nachrichten » Auto

26.08.2016

Vorschäden nicht mitgeteilt: Versicherung muss nicht zahlen

Rheydt (dpa/tmn) - Bei einer Schadensabwicklung müssen Autofahrer der Versicherung mögliche Vorschäden mitteilen. Ansonsten verlieren sie sämtliche Ansprüche. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rh eydt. ...weiterlesen
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