Urteil
Der Reiseveranstalter ist nicht für das verantwortlich für das, was ein Arzt auf einem Kreuzfahrtschiff macht. Dabei ist es egal ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsf ehler handelt oder nicht. So entschied ein Gericht.
Rostock (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter haftet nicht für einen Behandlungsfehler durch den Schiffsarzt auf einem Kreuzfahrtschiff. Der Arzt sei nämlich weder Erfüllungs- noch Verrichtungshilfe des Veranstalters, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Rostock.
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