Rechtliche Frage
Der Halter eines Fahrzeugs muss nicht unbedingt auch der Eigentümer sein - dieser Umstand ist ein wichtiges rechtliches Detail. Auch die Person, die hinterm Steuer sitzt, kann abweichen - zur Geltung kommen diese Unterschiede beispielsweise bei Unfällen.
Essen (dpa/tmn) - Fahrer, Halter und Eigentümer eines Autos kann dieselbe Person sein. Sie muss es aber nicht, erklärt der Tüv Nord. Fahrerin kann zum Beispiel die Tochter des bei der Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragenen Vaters sein.
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