Nachrichten » Auto

12.05.2017

Fahrerflucht auf Betriebsgelände nicht strafbar

Gesetz der Straße Die Unfallflucht kann in Deutschland mit einer Haftstraße von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dazu muss der Vorfall jedoch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes stattgefunden haben. Abgesperrte Betriebsgelände bilden mitunter eine Ausnahme davon. Arnsberg (dpa/tmn) - Nur im öffentlichen Verkehrsraum kann der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegeben sein. Wer auf einem beschrankten Betriebsgelände, das nicht öffentlich zugänglich ist, einen Schaden verursacht und sich vom Unfallort entfernt, begeht keine Fahrerflucht. ...weiterlesen
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