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Beleidigung des Chefs mit Emoticons rechtfertigt Abmahnung

05.12.2016

Beleidigung des Chefs mit Emoticons rechtfertigt Abmahnung

Internet-Post mit Folgen Arbeitnehmer sollten es sich zweimal überlegen, bevor sie in einem sozialen Netzwerk ihren Chef mit Hilfe von Emoticons beleidigen. Denn wenn es herauskommt, kann ein solches Verhalten zur Abmahnung durch den Arbeitgeber führen - und im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung. Stuttgart (dpa/tmn) - In Chats mit Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein. Wer sich dort - auch mit Hilfe von Emoticons - beleidigend über seinen Chef äußert, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung rechnen. ...weiterlesen
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