Neuer Katalog
Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Strafzahlungen für Verkehrssünder vor. Ein genauerer Blick zeigt aber: Relativ zur Kaufkraft waren manche Vergehen früher teurer.
Berlin (dpa) - Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der am Freitag (08.10.) beschlossenen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu - und manche Sanktionen werden erhöht. Aber wie hoch sind diese eigentlich, wenn man die Kaufkraft einbezieht? Vier aktuelle Vergehen im Vergleich mit dem ersten bundeseinheitliche n
Bußgeldkatalog, der zum 1. Januar 1990 in Kraft trat:
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