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Arbeitsverweigerung und krank: Fristlose Kündigung?

31.08.2015

Arbeitsverweigerung und krank: Fristlose Kündigung?

Verweigern Mitarbeiter ihre Arbeit, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Fällt der Rauswurf zeitlich zusammen mit einer Krankmeldung des Arbeitnehmers, muss der Chef nachweisen, dass die Erkrankung nicht Anlass für die Kündigung war. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgeric hts Rheinland-Pfalz. ...weiterlesen
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