Nachrichten » Haus / Garten

06.04.2013

Immobilie

Berlin tmnDer Hausbesitzer haftet, wenn lose Teile des Daches herabstürzen und Gegenstände oder gar Menschen verletzen. Denn er hat die Verkehrssicherungs pflicht. Dazu zähle zum Beispiel auch, Sturms ... ...weiterlesen
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