Verstoß gegen Aufsichtspflicht
Betriebsräte genießen hohen Kündigungsschutz. Bei einigen Verstößen können aber auch sie sehr schnell ihren Job verlieren. Das bekräftigt ein Arbeitsgericht in Baden-Württemberg.
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn es für die außerordentliche Kündigung von Betriebsräten hohe Hürden gibt - unmöglich ist sie nicht. Voraussetzung ist, dass es für die Kündigung einen wichtigen Grund gibt und der Betriebsrat der Entlassung zugestimmt hat.
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