Persönlichkeitsrec hte
Manchem Personalchef ist die Auskunft eines Bewerbers in seinen Unterlagen nicht genug. Er will mehr über den Hintergrund wissen, stöbert im Internet und sucht auch offline nach Informationen. Ist das legitim? Was darf der Arbeitgeber?
Köln (dpa/tmn) – Das Interesse des Arbeitgebers ist klar: Er will so viel wie möglich über einen Bewerber erfahren. Doch was ist bei Backgroundchecks erlaubt?
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