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Religiöse Feiertage: Freistellung für Arbeitnehmer möglich

09.05.2017

Religiöse Feiertage: Freistellung für Arbeitnehmer möglich

Sonderregelung Nicht jeder religiöse Feiertag ist auch ein gesetzlicher. Deswegen müssen Arbeitnehmer eigentlich ihren Dienst erfüllen. Sie haben jedoch Anspruch auf Freistellung, müssen dann aber einen Nachteil hinnehmen. Berlin (dpa/tmn) - Allerheiligen oder Jom Kippur: Ist ein religiöser Feiertag kein gesetzlicher Feiertag, müssen Beschäftigte eigentlich regulär arbeiten. Was viele nicht wissen: Man hat einen Anspruch darauf, zumindest für den Besuch einer formellen religiösen Veranstaltung freigestellt zu werden. ...weiterlesen
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