Sonderregelung
Nicht jeder religiöse Feiertag ist auch ein gesetzlicher. Deswegen müssen Arbeitnehmer eigentlich ihren Dienst erfüllen. Sie haben jedoch Anspruch auf Freistellung, müssen dann aber einen Nachteil hinnehmen.
Berlin (dpa/tmn) - Allerheiligen oder Jom Kippur: Ist ein religiöser Feiertag kein gesetzlicher Feiertag, müssen Beschäftigte eigentlich regulär arbeiten. Was viele nicht wissen: Man hat einen Anspruch darauf, zumindest für den Besuch einer formellen religiösen Veranstaltung freigestellt zu werden.
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