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Neues aus der Luft: Codesharing und Singapur-Zubringer

23.08.2016

Neues aus der Luft: Codesharing und Singapur-Zubringer

Wer einen Flug bei einer deutschen Airline bucht, dem steht bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen eigentlich eine Entschädigung zu - doch das gilt nicht in jedem Fall. Wenn der gebuchte Flug von einem Codeshare-Partner durchgeführt wird, der seinen Sitz außerhalb der EU hat, kann es passieren, dass Passagiere kein Geld bekommen - und zwar dann, wenn der Flug in einem Land außerhalb der EU startet. Darauf macht der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten aufmerksam. ...weiterlesen
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