Arbeitsrecht
Ein Bein gebrochen oder eine Erkältung eingefangen - und das ausgerechnet in den Ferien. Glück im Unglück ist, dass Berufstätige ihre Urlaubstage behalten können. So geht's.
Berlin (dpa/tmn) - Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstage nicht. Wer die Erkrankung nachweisen kann, darf diese Tage nachholen.
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