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Teilzeitanspruch gilt auch für Schichtarbeiter

12.08.2013

Teilzeitanspruch gilt auch für Schichtarbeiter

Will ein Schichtarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren, kann das den Schichtplan mächtig durcheinanderwirbe ln. Ein Arbeitgeber muss das aber organisieren. Vor allem, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Das zeigt ein Urteil. ...weiterlesen
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