Richtig und falsch? Wird eine unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag mit der Unterschrift eigentlich gültig? Um den Arbeitsvertrag ranken sich viele Mythen. Fachanwälte für Arbeitsrecht klären die wichtigsten auf. Berlin (dpa/tmn) - Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag ist der Jobantritt besiegelt. Kein Wunder, dass Beschäftigte hier alles richtig machen wollen. Fachanwälte für Arbeitsrecht erklären drei Mythen rund um den Arbeitsvertrag:
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